De mortuis nihil nisi bene.      
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Über die Toten nichts außer Gutes – so will es das Sprichwort. Damit das so bleibt, sollte man sich mit dem leider unbequemen Thema frühzeitig beschäftigen. Denn wer möchte schon, dass sein Erbe ungeregelt ist?

Wie können die eigenen Wünsche und Vorstellungen möglichst über den Tod hinaus verwirklicht werden? Dabei spielen rechtliche und steuerliche Aspekte eine immens große Rolle.

Aber auch für die Erben ist nicht immer alles klar und überschaubar. Streit unter Erben bringt nicht nur vermeidbaren Ärger, er kostet oft auch viel Geld.

Typische Beratungsthemen sind:

• Schenkung und Erbschaftssteuer
• Testament und Erbvertrag
• Vorweggenommene Erbfolge
• Pflichtteilsrecht und Recht der Erbengemeinschaft
• Inventar- und Nachlassregelung

     
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