Referendarstellen | |||||||||
|
Ich bin zur Ausbildung in der Praxis gemäß § 41 JAG NRW zugelassen, so dass ich Referendare sowohl im Rahmen der Anwaltsstage als auch im Rahmen der Wahlstage (§§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 & 5, 36 JAG NRW) aufnehmen kann. Dazu bin ich – im Rahmen des Möglichen – auch gerne bereit. |
||||||||
Startseite Impressum Datenschutzerklärung |