Referendarstellen      
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Ich bin zur Ausbildung in der Praxis gemäß § 41 JAG NRW zugelassen, so dass ich Referendare sowohl im Rahmen der Anwaltsstage als auch im Rahmen der Wahlstage (§§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 & 5, 36 JAG NRW) aufnehmen kann.

Dazu bin ich – im Rahmen des Möglichen – auch gerne bereit.
Als klassischer Einzelanwalt sind die Ressourcen jedoch beschränkt. Deshalb: Sollte Interesse an einer unvergüteten Referendarstelle bestehen, so bitte ich Sie um eine frühzeitige Bewerbung, damit ich Ihnen ebenfalls frühzeitig Bescheid geben kann, ob in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum Kapazitäten frei sind.

     
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